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Neues zur Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuer und Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht

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Freie Plätze

25

Zielgruppe

Fachberater*innen für Internationales Steuerrecht

Teilnahmeentgelt

350 € /300 € für Alumni (Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr.21 a (bb) UStG)

Termine

14.09.2024
09.00-14.30 Uhr

Anmeldeschluss: 20.08.2024

Konzept

Wer den Fachberatertitel erlangt hat, muss laut Fachberaterordnung (§9 FBO) in jedem Kalenderjahr eine Fortbildungsdauer von mindestens 10 Zeitstunden nachweisen. Die Inhalte unserer Fortbildungen zum Internationalen Steuerrecht sind auf die speziellen Bedürfnisse der grenzüberschreitenden Steuerberatungspraxis abgestimmt. Wir bauen auf die Vermittlung von praxisorientiertem Know-how, welches Sie bei einer aktuellen, qualifizierten und fundierten Beratung im internationalen Steuerrecht unterstützt.

Das Seminar wird in hybrider Form angeboten. Die Teilnahme ist bei uns in der Münsteraner Innenstadt oder online möglich.

Für die Veranstaltung wird Ihnen ein Umfang von 5 Zeitstunden gemäß § 9 der Fachberaterordnung (FBO) anerkannt. Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer.


Inhalte

Gegenstand der Veranstaltung:

Die Fortbildung befasst sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2023/2024. Insbesondere geht es um folgende Themen

Quellensteuer

  • ­Quellensteueranrechnung in der Rechtsprechung und nach dem Wachstumschancengesetz
  • Zur Rechtsprechung des FG Köln

Hinzurechnungsbesteuerung

  • ­Neuer Anwendungserlass
  • Neues zur Wegzugsbesteuerung
  • Konkurrenzverhältnis zu den Verrechnungspreisen
  • Rechtsprechungsübersicht

Jüngste Entwicklungen zu Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht

Neues zur internationalen Unternehmensfinanzierung (Zinsschranke, ATAD, DEBRA, Wachtumschancengesetz)

Entwurf eines BMF-Schreibens zum StAbwG


Ziele

Aktualisierung der Kenntnisse zu Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuer, den Entwicklungen zu Personengesellschaften und internationalen Unternehmensfinanzierung.


Zielgruppe

Fachberater für Internationales Steuerrecht. Ebenfalls offen für Steuerberater*innen ohne Fachberaterqualifikation sowie Fachanwälte für Steuerrecht. Das Internationale Steuerrecht sollte zum Tagesgeschäft gehören.


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Bei Fragen helfen wir gern weiter

Vanessa Pilz

Beratung

Mo - Fr: 09.00-16.00 Uhr

+49 251 83-27120
vanessa.pilz@uni-muenster.de