Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Einzelheiten der Teilnahme an den von der Universität Münster in Kooperation mit der Universität Münster Professional School gGmbH, HRB 10595 (im Folgenden Professional School genannt) angebotenen Masterstudiengängen in Verbindung mit dem Anmeldeformular, den Teilnahmebedingungen und Verbraucherinformationen und der Widerrufsbelehrung.

2 Anmeldung

2.1 Das Anmeldeformular ist mit den erforderlichen Angaben auszufüllen. Die Antragstellerin/Der Antragsteller verpflichtet sich, sämtli-che für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen bis spätestens zu dem im Anmeldeformular angegebenen Anmeldeschluss an die Universität Münster Professional School gGmbH, Königsstraße 47, 48143 Münster zu senden. Einzureichen sind:

  • Ein Scan des Originalzeugnisses über das Bestehen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (z. B. Diplomzeugnis, Bachelor- oder Masterzeugnis etc.)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • Eine Bescheinigung des ECTS-Levels – falls vorhanden
  • ggf. ein Scan der Promotionsurkunde im Original

2.2 Zur Wahrung aller Fristen (Anmeldeschluss u. a.) genügt das Datum des Poststempels.

3 Zugang/Zulassung

Die Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Masterstudiengängen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt. Über die Zulassung der Antragstellerin/des Antragstellers und die Anzahl der Studienplätze entscheidet der für den jeweiligen Studiengang gewählte Prüfungsausschuss.

4 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der Professional School und der Antragstelle-rin/dem Antragsteller kommt mit dem Erhalt der Bestätigung über den Eingang des Zulassungsantrags zustande. Lässt der Studien-/Prüfungsausschuss die Antragstellerin/den Antragsteller zur Teil-nahme an dem Studiengang nicht zu, wird der Vertrag dadurch rück-wirkend unwirksam (auflösende Bedingung).

5 Vertragslaufzeit, Kündigungsrecht

Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ohne Kündigungsrecht. Das Recht zur Kündigung aus fristlosem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf von 24 Monaten stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der 24 Monate durch die Antragstellerin/den Antragsteller gekündigt worden ist. Der Vertrag kann nach Ablauf der 24 Monate (Erstlaufzeit) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Mit Erlangung des Hochschulgrades endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6 Leistungsumfang

Der jeweilige Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der Masterstudiengänge ergibt sich aus den Informationsunterlagen zu den Veranstaltungen, der jeweiligen Prüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan.

7 Leistungsänderungen

Die Professional School behält sich vor, den Studiengang unter nachfolgenden Bedingungen abzusagen oder zu verändern:

7.1 Die Absage kann nur erfolgen, wenn ein anerkennenswertes Interesse der Professional School besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für den Studiengang die in den Teilnahmebedin-gungen & Verbraucherinformationen festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder wenn die Leistungen durch die Professi-onal School aufgrund höherer Gewalt oder Unmöglichkeit nicht erbracht werden können. Im Falle der Unmöglichkeit und der nicht erreichten Mindestzahl von Teilnehmenden ist der Professional School die Absage bis 20 Tage vor Studienbeginn (1. Tag des 1. Moduls gemäß Studienverlaufsplan) möglich. Die/Der Teilnehmende wird unverzüglich unterrichtet und erhält das gegebenenfalls bereits gezahlte Entgelt ohne Abzüge zurückerstattet.

7.2 Die Professional School behält sich vor, anstatt der angekündigten Dozierenden Ersatzdozierende zu benennen sowie den Unterrichtsablauf zu verändern, soweit dadurch wesentliche Züge des Studienganges nicht geändert werden und die Änderung der/dem Teilnehmenden zumutbar ist.

7.3 Für den Fall, dass ein komplettes Modul nicht abgehalten wer-den kann, weil die Dozierenden verhindert sind, wird die Professional School versuchen, einen Ersatztermin anzubieten, der ggf. auch außerhalb der regulären Studienzeit stattfinden kann.

7.4 Können Unterrichtseinheiten (d. h. einzelne Unterrichtsstunden) nicht abgehalten werden, wird die Professional School versuchen, einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch hierauf sowie auf die anteilige Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht nicht.

7.5 Werden nach Vertragsschluss zeitliche Änderungen oder Abweichungen des Inhalts oder der Organisation einer oder mehrerer Veranstaltungen bzw. einzelner Nebenleistungen notwendig, behält sich die Professional School die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichungen vor, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung oder Abweichung die Interessen beider Vertragspartner angemessen berücksichtigt.

7.6 Geringfügige Leistungsänderungen berechtigen nicht zu einer Minderung des vereinbarten Teilnahmeentgelts.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Die Professional School erhält das in Ziffer 6 der Teilnahmebe-dingungen & Verbraucherinformationen ausgewiesene Entgelt für den Studiengang. Das Teilnahmeentgelt ist an die Professional School, IBAN: DE96 4007 0080 0047 8503 00, BIC: DEUTDE3B400, Deutsche Bank Münster, zu richten. Erfüllung tritt mit Gutschrift auf dem Konto der Professional School ein.

8.2 Das Teilnahmeentgelt enthält keine Umsatzsteuer. Die Professional School ist eine von der Umsatzsteuer befreite gemeinnützige Gesellschaft, deren Mittel vor allem der Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Universität Münster dienen. Die Professional School behält sich jedoch vor, bei einer Änderung der rechtlichen Voraussetzungen die Umsatzsteuer zu erheben.

8.3 Das Teilnahmeentgelt ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb der dort angegebenen Zahlungsziele zu begleichen.

9 Stornierung und Nichtteilnahme

9.1 Innerhalb der ersten 24 Monate, während der eine ordentliche Kündigung gem. Ziffer 5 ausgeschlossen ist, wird bei einer Nichtteilnahme (z. B. einer Stornierung/unberechtigten Kündigung/einem Studienabbruch) das volle Teilnahmeentgelt fällig, gleich, ob das Säumnis mit oder ohne das Verschulden der Antragstellerin/des Antragstellers herbeigeführt wurde. Das Teilnahmerecht an Lehrveranstaltungen kann die/der Antragsteller/-in nicht auf eine Ersatzperson übertragen.

9.2 Bzgl. Ziffer 9.1 hat sich die Professional School dasjenige an-rechnen zu lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dies beträgt vor Beginn des Studiengangs 15% des Teilnahmeentgelts, nach Studienbeginn 10% des Teilnahmeentgelts. Der/Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass die Ersparnis der Professional School im Einzel-fall höher liegt.

9.3 Bis zu vier Wochen vor Studienbeginn ist die Benennung ei-ner/eines Ersatzteilnehmenden möglich, soweit diese/dieser die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Bei der Benennung einer/-s Ersatz-teilnehmenden wird ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. 200 € in Rech-nung gestellt.

10 Nachholen von Veranstaltungen/Beurlaubung

10.1 Die Teilnehmenden gelten zu den Modulen ihrer jeweiligen Kohorte als angemeldet. Die Module des Studienganges sind in der von der Professional School festgelegten Reihenfolge zu absol-vieren. Abmeldungen von der Teilnahme an Modulen bzw. den dazu-gehörigen Veranstaltungsblöcken können schriftlich unter Angabe eines wichtigen Grundes erfolgen. Als wichtiger Grund kommt insbe-sondere Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests in Betracht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die/der Teilnehmende die versäumten Veranstaltungsblöcke/Module ohne zusätzliche Kosten im Rahmen des darauffolgenden Studienganges (Kohorte) nachholen.

10.2 Eine Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund gem. Ziffer 10.1 wird als Teilnahme an dem entsprechenden Modul gewertet. Für eine wiederholte Teilnahme an dem versäumten Modul in der darauf-folgenden Kohorte werden bei Fehlen eines wichtigen Grundes 20,- € pro Präsenztag gesondert in Rechnung gestellt.

10.3 Zudem besteht die Möglichkeit einer einmaligen Beurlaubung für die laufende Kohorte. Die/Der Teilnehmende kann die versäumten Veranstaltungen im nachfolgenden Studiengang (Kohorte) fortsetzen. Bei beiden Optionen handelt es sich um eine reine Kulanzleistung von Seiten der Professional School, die voraussetzt, dass der nachfolgende Studiengang (Kohorte) zustande kommt. Das Risiko eventueller Änderungen sowie des Nichtzustandekommens des nachfolgenden Studienganges (Kohorte) trägt die/der Teilneh-mende. In letzterem Fall kann eine (anteilige) Rückerstattung des Teilnahmeentgelts erfolgen.

10.4 Bei einer Studiendauer, die über die in Ziffer 2 der Teilnahmebedingungen & Verbraucherinformationen i. V. m. 10.3 genannten Regelungen hinausgeht, wird ein Teilnahmeentgelt i. H. v. 500,- € pro Semester bzw. Kalenderhalbjahr erhoben. 11 Prüfungen Die Teilnehmenden unterliegen der zum Zeitpunkt des Studienbe-ginns aktuellen Fassung der Prüfungsordnung.

12 Durchführung der elektronischen Komponenten des Lehrgangs

12.1 Die/Der Teilnehmende stellt einen PC mit Internetzugang bereit. Sie/Er trägt dafür Sorge, dass dieser PC in seinen Funktionen während des Studiengangs aufrecht erhalten bleibt und Störungen behoben werden.

12.2 Die Professional School stellt sicher, dass auf ihrer Seite die nötigen technischen Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch über die im jeweiligen Studiengang eingesetzten Lernplattformen gegeben sind. Die Professional School übernimmt keine Garantie dafür, dass die Lernplattform für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.

12.3 Der/Dem Teilnehmenden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Die Professional School haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

12.4 Wird die Professional School von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen, so ist sie berechtigt, die zur Abwendung dieser Verletzungen notwendigen Maßnahmen im Zu-gang der/des Teilnehmenden auf deren/dessen Kosten vorzunehmen.

12.5 Die Professional School ist nicht für die Datensicherung der auf dem Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Selbst wenn sie versichert, dass Datensicherungen angefertigt werden, stellt sich die Professional School von Schadensersatzansprüchen frei, da diese Leistung lediglich ein Zusatz ist.

13 Haftung

13.1 Es bestehen keine Ansprüche der/des Teilnehmenden, die über diejenigen hinausgehen, die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen geregelt sind, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt. Bei sonstigen Verletzungen bestehen Ansprüche nur, soweit sie Verletzungen betreffen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Professional School beruhen. Insbesondere übernimmt die Professional School keinerlei Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die bei der An- und Rückreise zum und vom Veranstaltungsort entstehen.

13.2 Die/Der Teilnehmende verpflichtet sich, der Professional School unverzüglich anzuzeigen, wenn sie/er von Dritten wegen der Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte in Anspruch genommen wird. Die/Der Teilnehmende stellt die Professional School von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlasse-nen Daten frei.

14 Vertraulichkeit

14.1 Die Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung der Kursunterlagen ist nicht gestattet. Auch die Weitergabe der Kursunterlagen an Dritte im Original oder als Kopie ist verboten. Verstöße werden urheberrechtlich verfolgt.

14.2 Die Teilnehmenden wie auch die Dozenten sind verpflichtet, alle auf andere Teilnehmende und Dozenten bezogenen Informatio-nen streng vertraulich (entsprechend Chatham House Rule) zu behandeln: „Teilnehmenden ist die freie Verwendung der erhaltenen In-formationen unter der Bedingung gestattet, dass weder die Identität noch die Zugehörigkeit von Rednern oder anderen Teilneh-menden preisgegeben werden dürfen.“

15 Änderung der persönlichen Daten

Die/Der Teilnehmende hat eine Änderung seiner Privat- oder Ver-sandanschrift sowie ihrer/seiner Telefonnummer und E Mailadresse der Professional School unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

16 Datenschutz

16.1 Die Professional School verarbeitet die die/den Antragsteller/-in betreffenden personenbezogenen Daten zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

16.2 Die zum Zwecke der Anmeldung angegebenen personenbezo-genen Daten (s. Hinweise zur Datenverarbeitung) benötigt die Professional School zur Anbahnung, Erfüllung und Abwicklung des Ver-trags. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Durchführung des Vertragsverhält-nisses beteiligt sind. Da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Anbahnung und/oder Erfüllung des Vertrages erfolgt, beruht die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

16.3 Die/Der Antragsteller/-in hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von der Professional School über sie/ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat die/der Antragsteller/-in das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie Sperrung, Übertragung der Daten an sich oder einen Dritten sowie den Anspruch auf Löschung der sie/ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewah-rungspflicht entgegensteht. 16.4 Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbe-zogenen Daten finden sich in den der/dem Antragsteller/-in geson-dert zur Verfügung gestellten Informationen zur Datenverarbeitung.

17 Schlussbestimmungen

17.1 Die/Der Antragsteller/-in erkennt mit der Übersendung des unterschriebenen Anmeldeformulars diese allgemeinen Teilnahme-bedingungen ausdrücklich an.

17.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Einseitige Vor-behalte oder Bedingungen werden nicht Vertragsgegenstand.

17.3 Die Ansprüche der Vertragspartner verjähren in einem Jahr, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Masterurkunde. Die vorstehen-de Verjährungsfrist gilt nicht in Bezug auf Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, bei einer schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten des Vertrages, bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht davon berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten. Weitergehende Rechtsansprüche leiten sich aus diesem Vertrag nicht ab.

17.5 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.6 Der ausschließliche Gerichtsstand ist Münster/Westfalen, Deutschland. Münster, November 2023