RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus

Modulbeauftragter

Prof. Dr. Ulrich Luckhaus hat in Münster und Wien studiert. An der Universität Münster wurde er nach langjähriger Lehrtätigkeit im Bereich IT-Recht zum Honorarprofessor ernannt. Er ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), beim Arbeitskreis EDV und Recht e.V., bei der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (Gebietsleiter West der DAVIT für Nordrhein-Westfalen, Niederlande und Belgien), bei der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltsverein und bei der GRUR – Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Er ist Vorstandsmitglied im Kölner Anwaltverein und betreut dort die Ausschüsse/Arbeitskreise IT-Recht, Urheber – und Medienrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz. Zudem ist der Mitglied im GruPrax e.V. – Verein zur Förderung der Wissenschaft und Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität Köln. Prof. Dr. Ulrich Luckhaus hat zahlreiche Aufsätze und Urteilsanmerkungen veröffentlicht im Bereich IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht, Verfahrensrecht und Haftungsrecht der Provider. Zudem ist er Mitkommentator im Beck´schen Handbuch IT- und Datenschutzrecht. Er ist u. a. auch Dozent an der Deutschen Anwaltakademie im Fachanwaltslehrgang IT-Recht. Außerdem verantwortet er den jährlich stattfindenden NRW-IT-Rechtstag.

Prof. Dr. Ulrich Luckhaus lehrt in den Masterstudiengängen E-Government und IT-Management.

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