FORTBILDUNGEN AUF UNIVERSITÄTSNIVEAU

Zum Internationalen Steurrecht nach §9 FBO

Das Wissen im Bereich Steuern und Finanzen erweitern oder aktualisieren, einen Blick über den Tellerrand wagen oder das eigene Netzwerk ausbauen – all das sind entscheidende Gründe für eine Teilnahme an Weiterbildungsseminaren zum Ausbau der eigenen Kompetenzen im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich.

Wer den Fachberatertitel erlangt hat, muss laut Fachberaterordnung (§9 FBO) in jedem Kalenderjahr eine Fortbildungsdauer von mindestens 10 Zeitstunden nachweisen. Die Inhalte unserer Fortbildungen zum Internationalen Steuerrecht sind auf die speziellen Bedürfnisse der grenzüberschreitenden Steuerberatungspraxis abgestimmt. Wir bauen auf die Vermittlung von praxisorientiertem Know-how, das Sie bei einer aktuellen, qualifizierten und fundierten Beratung im internationalen Steuerrecht unterstützt.

Die Seminare finden je nach Veranstaltung bei uns vor Ort in der Münsteraner Innenstadt oder online statt.

Für die Veranstaltungen werden Ihnen je ein Umfang von 5 Zeitstunden gemäß § 9 der Fachberaterordnung (FBO) anerkannt. Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer.

Fit für die Mindestbesteuerung ("Pillar 2")

Das Seminar „Fit für die Mindestbesteuerung (‚Pillar 2‘)“ vermittelt praxisnahes Wissen zur globalen Mindeststeuer und bereitet auf die neuen Anforderungen im internationalen Steuerrecht vor. Es behandelt die Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags, Erklärungs- und Berichtspflichten sowie interne Prozesse. Die Teilnehmenden aktualisieren ihre Kenntnisse in Bereichen wie Verrechnungspreisen und Doppelbesteuerung.

Freie Plätze

8

Termine und Fristen

26.10.2024 (Sa)
9.00 – 14.00 Uhr – Online

Anmeldeschluss: 25.10.2024 (12 Uhr)

Teilnahmeentgelt

350 € / 300 € für Alumni

(Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr.21 a (bb) UStG)
> steuerl. absetzbar bis zu 42%

  • Welche Unternehmen sind von diesem Thema betroffen?
  • Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags
  • Anforderungen an interne Prozesse und Daten
  • Erklärungs- und Berichtspflichten
  • Erhebung der Mindeststeuer
  • Praktiksche Hinweise und Empfehlungen

Fachberater*innen für Internationales Steuerrecht. Ebenfalls offen für Steuerberater*innen ohne Fachberaterqualifikation sowie Fachanwält*innen für Steuerrecht. Das Internationale Steuerrecht sollte zum Tagesgeschäft gehören.

Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zum Internationalen Steuerrecht

Das Seminar „Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im internationalen Steuerrecht“ bietet eine umfassende Aktualisierung zu den neuesten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht. Schwerpunkte sind dabei die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Unternehmensbesteuerung sowie aktuelle Themen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung. Fallbesprechungen vertiefen das Verständnis für praxisrelevante Fragestellungen.

Freie Plätze

12

Termine und Fristen

15.11.2024 (Fr.)
13.30 – 19.00 Uhr – Präsenz

Anmeldeschluss: 14.11.2024

Teilnahmeentgelt

350 € / 300 € für Alumni

(Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr.21 a (bb) UStG)
> steuerl. absetzbar bis zu 42%

Die Veranstaltung vermittelt den Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über bestimmte Fragen der Arbeitnehmer- und Unternehmensbesteuerung sowie aktuelle Entwicklungen des Internationalen Steuerrechts.

  • Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung
  • Anwendung von DBA
  • Fallbesprechung
  • Ausgesuchte Themen aus dem AStG
  • Unternehmensbesteuerung

Änderungen vorbehalten, wenn die Aktualität es erfordert.

Fachberater*innen für Internationales Steuerrecht. Ebenfalls offen für Steuerberater*innen ohne Fachberaterqualifikation sowie Fachanwält*innen für Steuerrecht. Das Internationale Steuerrecht sollte zum Tagesgeschäft gehören.

Universität Münster Professional School gGmbH, Königsstraße 47, 48143 Münster

Neuerungen und Konkretisierungen im IStR - einschl. Außensteuergesetz, Verrechnungspreise und Mindeststeuer

Dieses Seminar bietet eine umfassende Aktualisierung der jüngsten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht. Schwerpunkte sind unter anderem Konzernfinanzierung, Betriebsstättenregelungen, die globale Mindeststeuer sowie aktuelle Änderungen im Außensteuergesetz. Die Teilnehmenden vertiefen ihr Wissen zu Verrechnungspreisen und erhalten praxisnahe Einblicke in die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen.

Freie Plätze

15

Termine und Fristen

07.12.2024 (Sa)
09.00 – 14.30 Uhr – Präsenz

Anmeldeschluss: 15.11.2024

Teilnahmeentgelt

350 € / 300 € für Alumni

(Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr.21 a (bb) UStG)
> steuerl. absetzbar bis zu 42%

Verrechnungspreise

  • Konzernfinanzierung nach dem Wachstumschancengesetz
  • Neuste Entwicklungen bei Funktionsverlagerungen
  • Betriebsstätten und Home Office – BMF-Schr. v. 5.2.2024
  • Vertriebsfunktionen und OECD-Bericht Pillar One – Amount B
  • Rechtsprechungsübersicht

Außensteuergesetz

  • Aktuelles zur Hinzurechnungsbesteuerung
  • Neues zur Wegzugsbesteuerung
  • BMF-Schreiben zur Anwendung des Außensteuergesetzes
  • Rechtsprechungsübersicht

Mindeststeuer

  • Überblick über die Regelungen zur globalen Mindeststeuer
  • MinBestRL-UmsG (Bemessungsgrundlage, Covered Taxes, Safe Harbour, Mindeststeuerbericht, Mindeststeuererklärung)
  • Mindeststeuer und Verrechnungspreise

Fachberater*innen für Internationales Steuerrecht. Ebenfalls offen für Steuerberater*innen ohne Fachberaterqualifikation sowie Fachanwält*innen für Steuerrecht. Das Internationale Steuerrecht sollte zum Tagesgeschäft gehören.

Universität Münster Professional School gGmbH, Königsstraße 47, 48143 Münster

Bei Fragen helfen wir gern weiter

Vanessa Pilz

Beratung

Mo–Fr: 9.00-16.00 Uhr

+49 251 83 27120
vanessa.pilz@uni-muenster.de

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