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Internationale und nationale Entwicklungen im deutschen Steuerrecht

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Freie Plätze

25

Zielgruppe

Fachberater*innen für Internationales Steuerrecht

Teilnahmeentgelt

350 € /300 € für Alumni (Umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr.21 a (bb) UStG)

Termine

24.05.2024
13.30-19.00 Uhr

Anmeldeschluss: 02.05.2024

Konzept

Wer den Fachberatertitel erlangt hat, muss laut Fachberaterordnung (§) FBO) in jedem Kalenderjahr eine Fortbildungsdauer von mindestens 10 Zeitstunden nachweisen. Die Inhalte unserer Fortbildungen zum Internationalen Steuerrecht sind auf die speziellen Bedürfnisse der grenzüberschreitenden Steuerberatungspraxis abgestimmt. Wir bauen auf die Vermittlung von praxisorientiertem Know-how, welches Sie bei einer aktuellen, qualifizierten und fundierten Beratung im internationalen Steuerrecht unterstützt.

Das Seminar wird in hybrider Form angeboten. Die Teilnahme ist bei uns in der Münsteraner Innenstadt oder online möglich.

Für die Veranstaltung wird Ihnen ein Umfang von 5 Zeitstunden gemäß § 9 der Fachberaterordnung (FBO) anerkannt. Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer.


Inhalte

  • Laufende Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle Entwicklungen zu „Pillar One“ und „Pillar Two“
  • Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Ausgewählte Rechtsprechung zum internationalen Steuerrecht
  • Neue Verwaltungsanweisungen zum internationalen Steuerrecht
  • Internationale Entwicklungen


Ziele

Aktualisierung der Kenntnisse zu Verrechnungspreisen, Gesetzgebungsverfahren, Doppelbesteuerung im Kontext zum Internationalen Steuerrecht.


Zielgruppe

Fachberater für Internationales Steuerrecht. Ebenfalls offen für Steuerberater*innen ohne Fachberaterqualifikation sowie Fachanwälte für Steuerrecht. Das Internationale Steuerrecht sollte zum Tagesgeschäft gehören.


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Bei Fragen helfen wir gern weiter

Vanessa Pilz

Beratung

Mo - Fr: 09.00-16.00 Uhr

+49 251 83-27120
vanessa.pilz@uni-muenster.de